Kreativen Kindergeburtstag feiern.
In der Natur und im Atelier möglich.

"Die Welt wird jedes Mal Neu erschaffen, wenn ein Kind geboren wird. Geboren zu werden bedeutet, dass uns eine ganze Welt geschenkt wird. "
„Die Geburtstagsparty macht einfach Spass.“
Atelier-Erlebnis
„FÜR FARBENFANS UND SOLCHE DIE ES NOCH WERDEN MÖCHTEN“
Es regt nicht nur die Phantasie Ihres Kindes an, es stärkt auch den Zusammenhalt der Gruppe. Alle geladenen Kinder malen ein Erinnerungsbild für das liebe Geburtstagskind! Jedes Kind darf für sich auch ein eigenes Bild gestalten und mit nach Hause nehmen.
Im Atelier wird bunt und fröhlich gestaltet und gewerkelt. Es steht jede Menge Gestaltungsmaterial zur Auswahl, Glitzer, verschiedene Farben, Pastelkreiden und vieles mehr, was die Kinderherzen höher schlagen lässt. Das Geburtstagskind erhält ein kleines Überraschungsgeschenk.
Dieses Angebot ist auch in der Natur, bei Ihnen zu Hause oder in einer ausgewählten Location möglich.
Ein unvergessliches kreatives farbiges Erlebnis!
Die maximale Personenzahl ist auf acht Kinder pro Gruppe in meinem Atelier beschränkt.


Für wen?
Kinder von 4 bis 99 Jahren
Anzahl?
Maximal 8 Kinder ( im Atelier)
Dauer?
ca. 2.5 Stunden
Wann?
Nach Vereinbarung
Ort?
Im Atelier Farbenwirkstatt, Birkenweg 13 b, Rupperswil
Kosten?
CHF 30.00 pro Kind. Das Geburtstagskind ist gratis.
150 CHF Grundpreis für die Party.

Der Kuchen
Zu einer Geburtstagsparty gehört ein mega leckerer Geburtstagskuchen.
Bestellen Sie ihn bei mir Atelier-Kunstgenuss bitte direkt bei mir bestellen.

Dienstag:
Zeit: 16. 30 bis 17:45 Uhr
1x im Monat
Mittwoch und Freitag:
Zeit: 16.00 bis 17. 15 Uhr
1x im Monat
Schnuppern und Einstieg jeder Zeit möglich, falls noch ein Platz frei ist.

Kosten:
CHF 38.00 pro Mal ohne Abo
(inkl. Material und einen kleinen Pausenschmaus)
oder
10er Abo für CHF 350.00
12er Abo für CHF 420.00
20er Abo für CHF 660.00
(Gültig für ein ganzes Schuljahr)
Die Kosten werden halbjährlich voraus in Rechnung gestellt.
Bei Abwesenheit des Kindes (Krankheit, Urlaub etc.) erfolgt keine Rückerstattung.
Die Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes ist Sache der Eltern.

Anerkennung als Therapie:
Meine therapeutischen Leistungen werden von den meisten Zusatzversicherern anerkannt, falls eine Deckung vorhanden ist.
Erkundigen Sie sich bitte vor der Therapie bei der Krankenkasse Ihres Kindes.